Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen: Kooperation mit Universität

16.07.2024, 12:25

Das Land Südtirol will mit der Freien Universität Bozen in Hinblick auf die Anerkennung von Sprachzertifikaten und der Ausbildung von Prüfern zusammenarbeiten. Das hat die Landesregierung entschieden.

Landeshauptmann Arno Kompatscher (im Bild) wird im Auftrag der Landesregierung ein Abkommen mit der Freien Universität Bozen unterschreiben. In dem Vertrag geht es unter anderem um die Zusammenarbeit bei der Ausbildung der Prüferinnern und Prüfer für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)
Landeshauptmann Arno Kompatscher (im Bild) wird im Auftrag der Landesregierung ein Abkommen mit der Freien Universität Bozen unterschreiben. In dem Vertrag geht es unter anderem um die Zusammenarbeit bei der Ausbildung der Prüferinnern und Prüfer für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Das Land Südtirol und die Freie Universität Bozen wollen bei der Anerkennung von Sprachzertifikaten und Studientiteln sowie bei der wissenschaftlichen Begleitung der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen kooperieren. Die Landesregierung hat heute (16. Juli)  Landeshauptmann Arno Kompatscher beauftragt, dazu ein Abkommen mit Ulrike Tappeiner, Präsidentin der Freien Universität Bozen,  zu unterzeichnen.

Der Vertrag regelt unter anderem, dass die Universität das Land  berät und Gutachten erstellt. Die Universität soll zudem ein gemeinsames Schulungs- und Weiterbildungsprogramms für die Prüferinnen und Prüfer des Sprachenzentrums der Universität Bozen und der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung umsetzen. "Unser  Ziel ist es, Sprachzertifikate und Studientitel möglichst einfach und unkompliziert anzuerkennen. Auch wollen wir die Prüferinnen und Prüfer noch gezielter ausbilden", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Die Universität verpflichtet sich in der Kooperationsvereinbarung, dass das Sprachenzentrum der Universität Stellungnahmen zur Anerkennung von Sprachzertifikaten abgibt. Das Studentensekretariat wird hingegen Gutachten zur Einstufung der verschiedenen Studiengänge ausstellen. Die Gutachten des Sprachenzentrums und des Studentensekretariates sind für das Land Südtirol nicht bindend: Die Entscheidungsbefugnis verbleibt bei der Dienststelle.

Das gemeinsame Fortbildungsprogramm für die Prüferinnen und Prüfer des Sprachenzentrums der Universität und der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen umfasst die Organisation von mindestens einer Fortbildung pro Jahr und die Kontaktaufnahme mit möglichen Referentinnen und Referenten. Die Universität stellt Unterrichtsräume für Fortbildungen zur Verfügung, erstellt eine Beschreibung der einzelnen Schulungsmodule  und kümmert sich um die Organisation und Betreuung der Fortbildungen.

mdg/pio