Natura 2000: Neue Managementleitlinien sollen Umsetzung voranbringen
Landesregierung beschließt Managementleitlinien für die Ausbringung von Dünger, Gülle und Jauche in Natura-2000-Gebieten – In bestimmten Fällen Abweichung vom grundsätzlichen Verbot möglich
BOZEN (LPA). Der Schutzauftrag besteht seit Jahren – nun wird im Bereich der Ausbringung von Gülle und Jauche in Natura-2000-Gebieten auch die Umsetzung konkret. Am 28. August hat die Landesregierung auf Vorschlag von Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzlandesrat Peter Brunner die neuen Managementleitlinien beschlossen.
Für Natura-2000-Gebiete gilt nämlich gesetzlich ein Verschlechterungsverbot: Das bedeutet, dass sich der Erhaltungszustand beziehungsweise die Artenzusammensetzung und die Artenzahl von Flora und Fauna auf den betroffenen Flächen nicht verschlechtern darf. Das Naturschutzgesetz – Landesgesetz Nr. 6/2010 – sieht für Natura-2000-Gebiete grundsätzlich ein Verbot der Ausbringung von Mineraldünger und Flüssigdünger sowie Gülle und Jauche aus der Viehwirtschaft vor. Auf der Grundlage von Managementleitlinien wird die Bewirtschaftung weiterhin möglich, wenn die naturschutzfachlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
"Der Schutz der Natura-2000-Lebensräume ist keine neue politische Forderung, sondern seit Jahrzehnten gesetzlich vorgegeben. Nun schaffen wir mit den neuen Managementleitlinien, die gemeinsam mit der Landwirtschaft erarbeitet wurden, einen praktikablen, klaren Weg für die Umsetzung, der Naturschutz und landwirtschaftliche Praxis zusammenbringt", unterstreicht Landesrat Brunner.
Inhaltlich legen die Managementleitlinien fest, wann ein Düngeplan notwendig ist und wie er erstellt werden soll. Betriebe, die Mineraldünger oder Flüssigdünger, Gülle oder Jauche aus der Viehwirtschaft von außerhalb auf Mähwiesen in Natura-2000-Gebieten ausbringen wollen, müssen einen Düngeplan erstellen. Wer auf die Ausbringung von Mineral- oder Flüssigdünger, Gülle und Jauche auf den betroffenen Flächen verzichtet und Festmist oder andere geeignete Lösungen nutzt, braucht keinen Gülleplan. Bei kleinen Betrieben mit einem durchschnittlichen Viehbesatz von maximal 1,5 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar kann ein vereinfachter Düngeplan vorgelegt werden.
So wenig Bürokratie wie möglich
"Die neuen Leitlinien beinhalten eine nachvollziehbare Differenzierung nach Wiesentyp, Bewirtschaftung und Viehbesatz – mit einer möglichst einfachen Abwicklung für jene Betriebe, die nur geringe Mengen an Dünger einsetzen. Mit diesen Maßnahmen möchten wir den bürokratischen Aufwand eingrenzen", erklärt Landwirtschaftslanderat Luis Walcher.
Naturschutz und Landwirtschaft
Mit den neuen Managementleitlinien wolle man beides ermöglichen: eine funktionierende Bewirtschaftung und den Schutz der Lebensräume, für die Südtirol Verantwortung trage, betonen die Landesräte Peter Brunner und Luis Walcher.
mpi
