Mehr Geld für mehr Verantwortung im öffentlichen Dienst

05.08.2025, 11:14

Die Landesregierung stellt 2025 über 4,8 Millionen Euro für zusätzliche Aufgaben und Koordination in Verwaltung und Schule bereit

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Schule übernehmen mehr, als sie müssen. Mit Aufgabenzulagen und Koordinierungsaufträgen will die Landesregierung gute Arbeit und zusätzliche Verantwortung belohnen und für mehr Motivation sorgen und hat deshalb auf Vorschlag von Personallandesrätin Magdalena Amhof über 4,8 Millionen Euro bereitgestellt. (Foto: Pexels. Das Foto darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)
Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Schule übernehmen mehr, als sie müssen. Mit Aufgabenzulagen und Koordinierungsaufträgen will die Landesregierung gute Arbeit und zusätzliche Verantwortung belohnen und für mehr Motivation sorgen und hat deshalb auf Vorschlag von Personallandesrätin Magdalena Amhof über 4,8 Millionen Euro bereitgestellt. (Foto: Pexels. Das Foto darf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.)

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 5. August auf Vorschlag von Personallandesrätin Magdalena Amhof beschlossen, auch für das laufende Jahr 2025 mehr Geld für besondere Aufgaben im öffentlichen Dienst bereitzustellen. Für die Verwaltung gibt es demnach im Fonds für Aufgabenzulagen und Koordinierungsaufträge insgesamt 3,28 Millionen Euro. Für die Schule sind es 1,57 Millionen Euro. Zuvor wurde Rücksprache mit den Gewerkschaften gehalten.

Das Geld ist für Mitarbeitende gedacht, die zusätzliche Aufgaben übernehmen oder Abläufe koordinieren. "Nach klaren Regeln können Führungskräfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zulagen gewähren, welche bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, die über den eigentlichen Aufgabenbereich hinausgehen. Führungskräfte erhalten damit ein wertvolles Instrumentarium, um Motivation und Engagement zu honorieren", sagt Personallandesrätin Amhof.

Die Voraussetzungen und Kriterien für die Anerkennung einer Aufgabenzulage und/oder eines Koordinierungsauftrags bleiben wie bisher. 

san/gm