Arbeitsintegration: Gelebte Inklusion als Gemeinschaftsaufgabe

08.07.2026, 15:20

Landesrätinnen Pamer und Amhof weisen auf Möglichkeiten hin, um Menschen mit Behinderungen besser in die Arbeitswelt zu integrieren

Die Landesrätinnen Rosmarie Pamer (links) und Magdalena Amhof machen sich dafür stark, dass Menschen mit Behinderungen besser in die Arbeitswelt integriert werden. (Foto: LPA/Hannes Wisthaler)
Die Landesrätinnen Rosmarie Pamer (links) und Magdalena Amhof machen sich dafür stark, dass Menschen mit Behinderungen besser in die Arbeitswelt integriert werden. (Foto: LPA/Hannes Wisthaler)

BOZEN (LPA). Einer Arbeit nachzugehen bedeutet für viele Menschen Selbstständigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und finanzielle Unabhängigkeit. Deshalb sieht das Inklusionsgesetz (Landesgesetz Nr. 7/2015) verschiedene Maßnahmen vor, um Menschen mit Behinderungen beim Einstieg in das Arbeitsleben zu unterstützen. "Gelebte Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch sein Leben möglichst selbstbestimmt gestalten kann. Dazu gehört auch die Möglichkeit, einer sinnvollen Arbeit nachzugehen und dadurch ein Stück finanzielle Eigenständigkeit zu erreichen. Als Land schaffen wir dafür die notwendigen Unterstützungsangebote", betont Soziallandesrätin Rosmarie Pamer. Auch Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof unterstreicht die Bedeutung dieser Maßnahmen: "Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen noch besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig möchten wir Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die vorhandenen Unterstützungsangebote informieren und den Mehrwert aufzeigen, den inklusive Arbeitsplätze für Betriebe und Gesellschaft schaffen."

Der Weg in den ersten Arbeitsmarkt erfolgt auf verschiedene Art und Weise. In den häufigsten Fällen wird die betroffene Person nach einer Analyse der individuellen Fähigkeiten und Ziele an einen passenden Betrieb vermittelt.  In anderen Fällen setzt man auf individuelle Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung. Dieses Modell ermöglicht eine schrittweise und begleitete Integration in den Betrieb. In den vergangenen fünf Jahren wurden 272 Menschen mit Behinderungen nach einer individuellen Vereinbarung zur Arbeitseingliederung dauerhaft übernommen und regulär beschäftigt. Davon erfolgten 123 Anstellungen im öffentlichen Dienst und 149 in der Privatwirtschaft. Projekte zur Arbeitsbeschäftigung sind eine weitere Form der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. Im geschützten und begleiteten Rahmen, können betroffene Personen in Betrieben mitarbeiten und leisten damit einen wichtigen Beitrag.

Um die berufliche Inklusion weiter zu stärken, entwickelt das Land seine Unterstützlungsmaßnahmen laufend weiter. Im Jahr 2025 wurden die Richtlinien für Beiträge an Sozialgenossenschaften und öffentliche Körperschaften zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen überarbeitet. Gleichzeitig wurden die Prämien für Unternehmen angepasst, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, sowie die Aufnahmeprogramme zur schrittweisen Erfüllung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitenden vereinfacht.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung im Betrieb. Ab Herbst 2026 werden Fortbildungsangebote für jene Personen bereitgestellt, die Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz unterstützen und als betriebliche Ansprechpersonen fungieren.

Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof verweist außerdem auf den kürzlich veröffentlichten Aufruf des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), mit dem unter anderem Projekte zur sozialen und beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen gefördert werden (LPA hat berichtet).

red/ck